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Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

  1. Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern nach Anlage 3 des Elektrogesetzes bedeutet die getrennte Erfassung vom unsortierten Siedlungsabfall von Elektro- und Elektronikgeräten.elek
  2. Die Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
  3. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
  4. Vertreiber nach § 17 ElektroG – das sind diejenigen, die mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen – sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten wie folgt verpflichtet:
    1. Bei dem Erwerb eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes sind rücknahmepflichtige Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt.
    2. Auf Ihr Verlangen nehmen Vertreiber auch Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurück. Die Rücknahme ist hierbei nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und beschränkt sich auf drei Altgeräte pro Geräteart.
  5. Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde, zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil, möglich. Außerdem können Sie, soweit dies in Ihrer Kommune angeboten wird, eine Abholung der Altgeräte bei der Sperrmüllentsorgung beantragen oder Kleingeräte in Sammelcontainern auf öffentlichen Plätzen entsorgen.
  6. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen.
  7. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer: Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72 in 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 53877395
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